Klarheit von Anfang an

Damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt, kläre ich mit Ihnen frühzeitig alle Ihre Fragen rund um das Thema Vergütung.

Es bieten sich je nach Fallgestaltung unterschiedliche Vergütungsmodelle an, insbesondere:

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Beispiel: Der Mandant beauftragt den Anwalt zur außergerichtlichen und sodann zur gerichtlichen Durchsetzung seiner Forderung im Wert von 5.000,00 EUR. Die Gebühren errechnen sich anhand des sog. Gegenstandswertes von 5.000,00 EUR.

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG 393,90 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG 393,90 EUR
./. 0,65 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG  ./.     196,95 EUR
1,2 Termingebühr, Nr. 3104 VV RVG 363,60 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Netto Gesamt 994,45 EUR
Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG    188,95 EUR
Gesamt 1.183,40 EUR

Hinzu kommen von Ihnen vorzuschießende Gerichtskosten in Höhe von 438,00 EUR.

Im Erfolgsfall haben Sie gegen den Schuldner einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten
und können sich bei diesem schadlos halten.

Abrechnung nach Stundensatzhonorar

Dessen Höhe (in der Regel von 130,00 EUR bis 250,00 EUR netto) wird beeinflusst u.a. durch:
die Art der Tätigkeit,
den Umfang der Tätigkeit,
die Schwierigkeit der Tätigkeit,
das Haftungsrisiko,
die Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten und
die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten.

Beispiel 1: Der Geschäftsführer einer in der Krise befindlichen GmbH erteilt einen Auftrag zur
Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Insolvenzreife und zur Ermittlung seiner persönlichen Haftungsrisiken.

Beispiel 2: Der Mandant ist ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer und möchte einen ihm unterbreiteten Arbeitsvertrag geprüft wissen.

Der Stundensatz im Beispielsfall 1 wird aufgrund der oben genannten Kriterien in der Regel höher ausfallen als im Beispielsfall 2.

Abrechnung nach Gebührenpauschale

Dieses Modell bietet sich insbesondere bei Dauerberatungsmandaten an.

Beispiel: Ein Unternehmer benötigt regelmäßig arbeitsrechtliche Beratungsleistungen, die telefonisch oder im Rahmen kurzer schriftlicher Stellungnahmen erledigt werden können. Um zu vermeiden, dass für jeden Rat eine Rechnung unter Ermittlung etwaiger Gegenstandswerte erstellt wird, kann eine monatliche Pauschale vereinbart werden.

Abrechnung nach Erfolgshonorar

Dies darf nur für den Einzelfall, und nur wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, vereinbart werden.

Beispiel: Der Mandant steht vor dem finanziellen Aus. Er will eine Schadensersatzforderung in
beträchtlicher Höhe einklagen, deren erfolgreiche Durchsetzung ihn vor der Insolvenz bewahren würde. Staatliche Prozesskostenhilfe wird aber nicht gewährt, da er knapp über dem Sozialhilfeniveau liegt, so dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Betracht kommt.

Bitte beachten Sie …

… dass eine endgültige Aussage zu der anfallenden Vergütung nur nach einer vorherigen Besprechung erfolgen kann.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so muss stets anhand des konkreten Versicherungsvertrages geprüft werden, ob und für welche Kosten diese aufkommt, da es hier zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften gibt.